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   BFH, 03.09.2015 - VII B 186/14   

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https://dejure.org/2015,59425
BFH, 03.09.2015 - VII B 186/14 (https://dejure.org/2015,59425)
BFH, Entscheidung vom 03.09.2015 - VII B 186/14 (https://dejure.org/2015,59425)
BFH, Entscheidung vom 03. September 2015 - VII B 186/14 (https://dejure.org/2015,59425)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Tarifierung einer Kniegelenkbandage - Fehlende Klärungsbedürftigkeit - Keine Divergenz bei unterschiedlicher Beweiswürdigung

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    KN Pos 9021, KN Pos 6307, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 1
    Tarifierung einer Kniegelenkbandage - Fehlende Klärungsbedürftigkeit - Keine Divergenz bei unterschiedlicher Beweiswürdigung

  • Bundesfinanzhof

    Tarifierung einer Kniegelenkbandage - Fehlende Klärungsbedürftigkeit - Keine Divergenz bei unterschiedlicher Beweiswürdigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Pos 9021 KN, Pos 6307 KN, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO
    Tarifierung einer Kniegelenkbandage - Fehlende Klärungsbedürftigkeit - Keine Divergenz bei unterschiedlicher Beweiswürdigung

  • IWW

    Verordnung (EG) Nr. 834/95, Verordnung (EG) Nr. 1966/2003, § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordn... ung, § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO, § 118 Abs. 2 FGO, § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Einordnung einer Kniebandage in die Kombinierte Nomenklatur mangels grundsätzlicher Bedeutung und mangels Darlegung einer Divergenzentscheidung

  • rewis.io

    Tarifierung einer Kniegelenkbandage - Fehlende Klärungsbedürftigkeit - Keine Divergenz bei unterschiedlicher Beweiswürdigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    KN Pos. 9021
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Einordnung einer Kniebandage in die Kombinierte Nomenklatur mangels grundsätzlicher Bedeutung und mangels Darlegung einer Divergenzentscheidung

  • datenbank.nwb.de

    Einreihung einer Kniegelenkbandage in die Pos. 9021; Vorliegen einer Divergenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Die Kniegelenksbandage im Zollrecht: Der "besondere Mechanismus"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterschiedliche Beweiswürdigung - und die Frage der Divergenz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 07.11.2002 - C-260/00

    Lohmann

    Auszug aus BFH, 03.09.2015 - VII B 186/14
    9021 ist durch den EuGH geklärt (vgl. Urteil vom 7. November 2002 C-260/00 bis C-263/00; EU:C:2002:637).

    Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) habe diese Kriterien in seiner Rechtsprechung ausgelegt und präzisiert (vgl. EuGH-Urteil Lohmann und Medi Bayreuth vom 7. November 2002 C-260/00 bis C-263/00, EU:C:2002:637).

    In seinem Urteil Lohmann und Medi Bayreuth (EU:C:2002:637) hat der EuGH ausgeführt, dass zur Pos. 9021 KN Waren wie Handgelenkbandagen, Rückenstützgurte, Ellbogenspangen und Kniebandagen gehören, wenn diese Waren Kennzeichen aufweisen, die sie von gewöhnlichen und allgemein gebräuchlichen Gürteln und Bandagen unterscheiden, insbesondere aufgrund der verwendeten Materialien, ihrer Funktionsweise oder ihrer Eignung zur Anpassung an die spezifischen Funktionsschäden der Patienten, wobei die Anpassung im Stadium der Herstellung der Ware oder auch, bei vorgefertigten Waren, später, insbesondere bei ihrem Einsatz mit Hilfe besonderer Mechanismen, die die Ware hierfür vorsieht, durch einen Arzt oder den Patienten selbst erfolgen kann.

    a) Entgegen der Rechtsauffassung der Beschwerde hat das FG in seinem Urteil keinen von der EuGH-Entscheidung Lohmann und Medi Bayreuth (EU:C:2002:637) abweichenden Rechtssatz aufgestellt.

  • FG Niedersachsen, 10.09.2009 - 16 K 180/07

    Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf medizinisch-chirurgische Gürtel

    Auszug aus BFH, 03.09.2015 - VII B 186/14
    Den Urteilen des Hessischen FG vom 18. September 2003  7 K 4003/02 (nicht veröffentlicht --n.v.--) und des Niedersächsischen FG vom 10. September 2009 16 K 180/07 (n.v.) habe ein anderer Sachverhalt zugrunde gelegen.

    Darüber hinaus habe das FG seiner Entscheidung eine vom Urteil des Niedersächsischen FG vom 10. September 2009 16 K 180/07 (n.v.) und des FG Rheinland-Pfalz vom 9. Februar 2009  6 K 1699/07 Z (n.v.) abweichende Rechtsauffassung zugrunde gelegt.

    Das Niedersächsische FG hat in seinem Urteil vom 10. September 2009  16 K 180/07 (n.v.; vgl. auch BFH-Beschluss vom 11. Februar 2010 VII B 234/09, BFH/NV 2010, 1139) einen besonderen Mechanismus, der eine Anpassung an die spezifischen Funktionsschäden des Patienten ermöglicht, nicht, wovon die Klägerin auszugehen scheint, allein in dem komprimierenden Material bzw. in dessen Elastizität gesehen.

  • FG Rheinland-Pfalz, 09.02.2009 - 6 K 1699/07

    Tarifierung einer Sprunggelenkbandage

    Auszug aus BFH, 03.09.2015 - VII B 186/14
    Sofern das FG Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 9. Februar 2009  6 K 1699/07 Z (n.v.) eine Sprunggelenkbandage in die Pos. 9021 KN eingereiht habe, sei dem nicht zu folgen, weil Klettverschlüsse nicht als besonderer Mechanismus im hier maßgeblichen Sinne angesehen werden könnten.

    Darüber hinaus habe das FG seiner Entscheidung eine vom Urteil des Niedersächsischen FG vom 10. September 2009 16 K 180/07 (n.v.) und des FG Rheinland-Pfalz vom 9. Februar 2009  6 K 1699/07 Z (n.v.) abweichende Rechtsauffassung zugrunde gelegt.

    Aus demselben Grund liegt auch keine Divergenz zum Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 9. Februar 2009  6 K 1699/07 Z vor, in dem die unelastischen Teile einer Sprunggelenkbandage und nicht ausschließlich die Elastizität der Ware als für deren Stützwirkung maßgeblich angesehen worden sind.

  • BFH, 08.07.2014 - VII B 129/13

    Zulässigkeit von "Erstgutachterbesprechungen" im Rahmen der Steuerberaterprüfung

    Auszug aus BFH, 03.09.2015 - VII B 186/14
    Einer Rechtsfrage kommt grundsätzliche Bedeutung zu, wenn sie klärungsbedürftig ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. April 1999 I B 99/98, BFHE 188, 372, BStBl II 2000, 254, m.w.N.; vom 16. Juli 1999 IX B 81/99, BFHE 189, 401, BStBl II 1999, 760, und vom 8. Juli 2014 VII B 129/13, BFH/NV 2014, 1776).

    An der zu fordernden Klärungsbedürftigkeit fehlt es jedoch, wenn sich die Beantwortung der Rechtsfrage ohne Weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG in seiner Entscheidung getan hat, wenn die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. Februar 2014 X B 142/13, BFH/NV 2014, 899, und in BFH/NV 2014, 1776).

    Darüber hinaus ist eine Rechtsfrage auch dann nicht klärungsbedürftig, wenn sie durch die Rechtsprechung hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar oder vorgetragen sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage geboten erscheinen lassen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 1776).

  • BFH, 03.08.2010 - VII B 71/10

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Bandagen erfordert deren besondere Stützwirkung -

    Auszug aus BFH, 03.09.2015 - VII B 186/14
    In den Klettverschlüssen könne jedoch kein besonderer Mechanismus gesehen werden, der eine Anpassung an die spezifischen Funktionsschäden eines Patienten ermögliche (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. August 2010 VII B 71/10, BFH/NV 2011, 321).

    Entscheidend ist demnach, dass die zu tarifierenden Bandagen besondere Merkmale aufweisen, die sie mit hinreichender Prägnanz von herkömmlichen Bandagen unterscheiden (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 321).

  • BFH, 04.08.2010 - X B 198/09

    Fehlerhafte Sachaufklärung als Grund für die Zulassung der Revision -

    Auszug aus BFH, 03.09.2015 - VII B 186/14
    Fehler in der Anwendung des materiellen Rechts im konkreten Einzelfall --so sie denn vorliegen-- rechtfertigen für sich genommen nicht die Zulassung der Revision (vgl. BFH-Beschluss vom 4. August 2010 X B 198/09, BFH/NV 2010, 2102), und zwar auch dann nicht, wenn sich die vom FG vermeintlich falsch beantwortete Rechtsfrage in einer größeren Anzahl vergleichbarer Fälle ebenfalls stellen kann.
  • BFH, 14.12.2011 - X B 85/11

    Grundsätzliche Bedeutung: Klärungsfähigkeit - verspätetes Umformulieren der

    Auszug aus BFH, 03.09.2015 - VII B 186/14
    Eine darüber hinausgehende Ausweitung der Zulassungsgründe ist der BFH-Rechtsprechung nicht zu entnehmen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. Dezember 2011 X B 85/11, BFH/NV 2012, 749; in BFH/NV 2013, 1429).
  • BFH, 11.02.2010 - VII B 234/09

    Keine Pflicht des FG zur Einholung einer unverbindlichen Zolltarifauskunft für

    Auszug aus BFH, 03.09.2015 - VII B 186/14
    Das Niedersächsische FG hat in seinem Urteil vom 10. September 2009  16 K 180/07 (n.v.; vgl. auch BFH-Beschluss vom 11. Februar 2010 VII B 234/09, BFH/NV 2010, 1139) einen besonderen Mechanismus, der eine Anpassung an die spezifischen Funktionsschäden des Patienten ermöglicht, nicht, wovon die Klägerin auszugehen scheint, allein in dem komprimierenden Material bzw. in dessen Elastizität gesehen.
  • BFH, 13.05.2013 - VII B 146/12

    Vorliegen eines Verfahrensfehlers bei Verwertung fremdsprachiger Internet-Auszüge

    Auszug aus BFH, 03.09.2015 - VII B 186/14
    Denn Rechtsanwendung ist Subsumtion des Sachverhalts unter die Rechtsnorm, die dem Tatrichter übertragene Würdigung der von ihm festgestellten Umstände des Einzelfalls (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO; vgl. BFH-Beschluss vom 13. Mai 2013 VII B 146/12, BFH/NV 2013, 1429).
  • BFH, 21.04.1999 - I B 99/98

    Keine Pflicht zum Steuerabzug nach § 50 a Abs. 4 EStG bei Zahlungen an

    Auszug aus BFH, 03.09.2015 - VII B 186/14
    Einer Rechtsfrage kommt grundsätzliche Bedeutung zu, wenn sie klärungsbedürftig ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. April 1999 I B 99/98, BFHE 188, 372, BStBl II 2000, 254, m.w.N.; vom 16. Juli 1999 IX B 81/99, BFHE 189, 401, BStBl II 1999, 760, und vom 8. Juli 2014 VII B 129/13, BFH/NV 2014, 1776).
  • BFH, 16.07.1999 - IX B 81/99

    Anwendungszeitpunkt für Eigenheimzulage

  • BFH, 12.07.2002 - II B 33/01

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Erforderlichkeit einer BFH-Entscheidung zur

  • BFH, 11.09.2003 - X B 103/02

    Betriebsaufspaltung: Grundstück als wesentliche Betriebsgrundlage

  • BFH, 21.02.2014 - X B 142/13

    Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung; Beiträge an aufsichtsfreie

  • FG Hessen, 18.09.2003 - 7 K 4003/02

    Zolltarifauskunft; Ellenbogenbandage; Ellenbogenspange; Pelotte; Zuggurt;

  • FG Hamburg, 13.11.2014 - 4 K 97/14

    Zollrecht: Tarifierung einer Kniebandage

  • BFH, 17.01.2017 - III B 20/16

    Divergenzrüge: kumulative Begründung durch das FG - Grundsätzliche Bedeutung:

    a) Die ordnungsgemäße Erhebung einer Divergenzrüge setzt voraus, dass der Beschwerdeführer tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeitet und gegenüberstellt, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (z.B. BFH-Beschluss vom 3. September 2015 VII B 186/14, BFH/NV 2016, 1316, Rz 10, m.w.N.).
  • BFH, 09.06.2021 - I B 60/20

    § 50d Abs. 3 EStG auch bei sog. Mäanderstruktur geltungserhaltend zu reduzieren

    Sie ist deshalb nicht klärungsbedürftig (s. allgemein Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 08.07.2014 - VII B 129/13, BFH/NV 2014, 1776; vom 03.09.2015 - VII B 186/14, BFH/NV 2016, 1316).
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